Am 03.05.2018 haben unsere Stadträte Christian Hausmann und Denny Hitzeroth im Stadtrat folgende Anfrage gestellt:
1. Welche Baumaßnahmen werden gegenwärtig in der Straße „Langefelder Weg“ seitens der Stadtverwaltung durchgeführt?
Nach Abschluss der Bauarbeiten im Dezember 2017 im Zuge der Neuverlegung eines Schmutzwasserkanals durch SWM werden aktuell im Langefelder Weg keine Baumaßnahmen der Stadtverwaltung durchgeführt. Grund der Vollsperrung von der Robert-Koch-Straße aus ist die Rekonstruktion einer Gas-Hochdruckleitung, die seit 2017 in zwei Bauabschnitten durch die SWM als Maßnahmeträger realisiert wird. Gleichzeitig werden ein Elt- und ein Info-Kabel paral-lel erneuert.
Die Sperrung des Einmündungsbereiches Robert-Koch-Straße/ Langefelder Weg ist logistisch notwendig, da dies die einzige Örtlichkeit einer Baustelleneinrichtungsfläche (Materiallager, Container, Abstellfläche der Baugeräte) darstellt, sowie für die Gesamtmaßnahme in der Ro-bert-Koch-Straße einen strategisch wichtigen Standpunkt darstellt. Die Vollsperrung des Lange-felder Weges wurde vor Baubeginn in der Sperrkommission vorgestellt, ausführlich geprüft und genehmigt.
2. Warum sind dort seit mehr als drei Wochen keine Bautätigkeiten erkennbar?
Die Bauarbeiten sind auf den Einmündungsbereich Robert-Koch-Straße/ Langefelder Weg be-schränkt. Die Umleitung für die Anlieger führt über den Bouquet-Graseweg.
3. Wann ist mit Abschluss der Baumaßnahmen zu rechnen?
Die derzeitige Genehmigung erlaubt die Sperrung bis einschließlich 31.05.2018. Auf Grund di-verser unvorhersehbarer zusätzlicher Leistungen und des verspäteten Baubeginns durch die Witterung im Februar und März, wird dieser Termin voraussichtlich überschritten. Nach Ein-schätzung des Baubetriebes und dem zuständigen Bauleiter der SWM werden die Arbeiten vo-raussichtlich bis Ende der 24. KW fertiggestellt.
4. Kann durch eine angemessene Baustellenorganisation die Verkehrs- und Umweltbelastung reduziert werden?
Nach Einschätzung aller Beteiligten ist die praktizierte Verfahrensweise organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll. Bei einer notwendigen vorzeitigen Beräumung dieser Fläche ist mit er-heblichen Mehrkosten auf Grund der fehlenden Baustelleneinrichtungsfläche zu rechnen. Eben-falls wirkt sich diese entstehende Behinderung auf den Ablauf der Baumaßnahme aus. Das oben angegebene voraussichtliche Bauende in der 24. KW ist dann nicht zu halten und wird sich weiter verschieben.
Die Stellungnahme kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.